Dieses Buch ist die erste umfassende Darstellung der NS-Raubgold-Debatte aus deutscher Sicht. Als das Thema noch für eine spezifisch schweizerische Angelegenheit gehalten wurde, arbeiteten die Autoren bereits in verschiedenen Veröffentlichungen die Verstrickung anderer neutraler Staaten heraus und verwiesen auf die problematische Nachkriegspolitik der Alliierten. Lange vor den Enthüllungen über die Deutsche und die Dredner Bank betonten sie dabei die Verantwortung Deutschlands.
Ausführliche Chronik, Glossar, kommentierte Literaturliste und eine Übersicht über die Berichte der internationalen Untersuchungskommission erleichtern den LeserInnen den Einstieg in die Thematik.

"Der gut dokumentierte Band wäre fesselnder Stoff für Gegenwarts- oder Sozialkunde an heutigen Schulen, zumal er Gelegenheit bietet, einige der Themenkomplexe durch Forschungen `vor Ort' gegenständlich zu machen."
junge Welt
aus dem Inhalt:
Helga Ring, Dieter Schröder, Rolf Surmann
Die Schweizer »Malaise«
Dimensionen des Themas 15
Rolf Surmann, Dieter Schröder
Die Londoner Raubgold-Konferenz
Eine mißlungene Inszenierung 27
Rolf Surmann, Dieter Schröder
Opfergold und Deutungsmacht
Die verschwundenen Reichsbankakten 33
Dokument37
Rolf Surmann
Die Schuld bleibt deutsch
Die Rolle der deutschen Banken 39
Dokumente46
Rolf Surmann, Dieter Schröder
Vom NS-Goldräuber zum führenden Wirtschaftskriminologen der Bundesrepublik
Die Karriere des Dr. Walter Zirpins 51
Dokument 54
Rolf Surmann
»Wiedergutmachung«: 1
Deutschland zahlt heim
Reparationen, Restitution und Entschädigung von
NS-Opfern im historischen Aufriß 61
Rolf Surmann
Hamburg vorn?
Die »Wiedergutmachungs«-Debatten in der
Hamburger Bürgerschaft 73
Rolf Surmann
»Ein Krankenhaus für Israel«
Der Loskauf von den NS-Verbrechen 83
Rolf Surmann
Normalitätsversicherung
Das Zwei+Vier-Abkommen und die Entschädigung
der osteuropäischen NS-Opfer 91
Dokument 96
Rolf Surmann
Autoritärer Staat
Der Bundestag urteilt über die Wehrmachtsdeserteure 99
Rolf Surmann
Filbinger, NS-Militärjustiz und deutsche Kontinuitäten 103
Dokumente112
Rolf Surmann, Dieter Schröder
Betr.: »Wiedergutmachung«
Konzerne, Banken und die Entschädigung der NS-Opfer 115
Dokumente 120
Rolf Surmann, Dieter Schröder
Entschädigung im Jahrhunderttakt 127
Die Washingtoner Konferenz und deutsche Positionen
Dokumente 132
Rolf Surmann
»...zum Schweigen gebracht«
Das Beispiel Griechenland 135
Dokument 142
Rolf Surmann
Kleine Geschichte der
»Wiedergutmachung« 145
Dokument 156
Rezensionen
Rolf Surmann, Dieter Schröder
NS-Raubgold: Die Rolle der Schweiz 159
Rolf Surmann, Dieter Schröder
Schweizer Positionen 167
Jan Oltmanns
»Arisierung«: Raubpolitik und Antisemitismus 173
Rolf Surmann, Dieter Schröder
Gesellschaftsgeschichte des Kriegs: NS-Kunstraub 179
Anhang
Dieter Schröder
Auswahlbibliographie:
Reparationen, Restitution und Entschädigung 185
Dieter Schröder
Untersuchungskommissionen und Berichte:
Internationale Übersicht 190
Dieter Schröder
Chronologie 1945–1999 195
Personenregister 203
Drucknachweis 206
Einleitung
Die Vermarktung eines großen Teils des NS-Raubgoldes durch Schweizer Banken war und ist ein skandalträchtiges (Medien-)Thema. Es wird in der Regel unter der Schlagzeile abgehandelt: Biedere Bankiers waren Hehler des Holocaust. Doch verdeckt diese Skandalisierung nicht nur die Gesamtdimension der Problematik, sondern auch ihre Vielschichtigkeit. Jede Themenebene ist auf spezifische Weise interessant, hat ihre eigenen Fragestellungen und führt oft zu überraschenden Antworten.
Natürlich ist die Selbstenthüllung der schweizerischen Bankiers nach Jahrzehnten des Schweigens und Leugnens spektakulär und stößt zurecht auf öffentliches Interesse. Denn hier brach eine Selbstdarstellung in sich zusammen, die mit den von Deutschen begangenen Verbrechen gegen die Menschheit nichts gemein zu haben schien. Sie zerbrach in zweifacher Hinsicht. Zum einen wurde die Zusammenarbeit der neutralen Schweiz mit dem nationalsozialistischen Deutschland in einem Umfang aufgedeckt, daß heute lediglich darüber gestritten wird, ob es sich dabei um eine durch den Zwang der Verhältnisse unausweichliche Zusammenarbeit oder um distanzlose Kollaboration gehandelt habe. Zum anderen wurde in der Öffentlichkeit bekannt, daß die Verantwortlichen von diesen Positionen selbst nach 1945 nicht abgerückt waren. Auf der Washingtoner Konferenz 1946 zur Rechenschaft aufgefordert, logen und täuschten sie, suchten nach Ausflüchten und unterliefen getroffene Vereinbarungen. So erreichten sie zum Beispiel, daß entgegen ursprünglichen alliierten Vorstellungen deutsches Auslandsvermögen in der Schweiz nicht zu Reparations- und Entschädigungszwecken einbehalten, sondern selbst rückverlangtes Raubgut an die Bundesrepublik gegen deren Bereitschaft, alte Kreditschulden weitgehend zu begleichen, übergeben wurde: ein guter Deal für beide Seiten.
Als Konsequenz aus dem Zusammenbruch dieses forciert artikulierten Selbstverständnisses stellt sich natürlich auch die Frage nach der Scheidelinie zwischen bürgerlich-demokratischer Gesellschaft und Faschismus bzw. Nationalsozialismus. Sie ist nicht so strikt gezogen, wie dies nach 1945 behauptet wurde. Hierauf weist nicht zuletzt der Umstand hin, daß diese Problematik zwar am Beispiel der Schweiz am heftigsten diskutiert wurde, aber Formen von Interessengemeinschaft und Kooperation mittlerweile in vielfältiger Hinsicht zur Sprache kamen. Andere, im Krieg neutrale Staaten wie Schweden, Türkei oder Spanien sind hierin genau so einbezogen wie unterschiedliche gesellschaftliche Kreise selbst in den besetzten Ländern oder in den alliierten Staaten. Sie betrifft Kunsthändler in der Schweiz, in Frankreich oder in den Niederlanden ebenso wie US-amerikanische Autokonzerne oder niederländische Banken.
Wie schwer es selbst heute fällt, eine eindeutige Abgrenzung zu den weniger beachteten NS-Verbrechen zu ziehen, zeigt eine Ende letzten Jahres getroffene Vereinbarung über die Rückerstattung von geraubten Kunstgegenständen, die bis heute nicht an ihre rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben worden sind. Angesichts einer Raubgeschichte, die in den letzten Jahrhunderten sowohl die Raubzüge der europäischen Nationalstaaten untereinander umfaßt wie deren kolonialistische Plünderung außereuropäischer Kulturen, konnte auf der Washingtoner Konferenz im November/Dezember 1998 keine strikte Regelung verabschiedet werden, die zur Rückführung von Kulturgegenständen nach international anerkannten Grundsätzen führen würde. Es blieb im wesentlichen bei nicht verbindlichen Absichtserklärungen.
Ohne die Thematik verharmlosen zu wollen, erscheint der nationalsozialistische Kunstraub deshalb wie die Spitze eines Eisbergs. An ihm wird ein gesellschaftliches Versagen erkennbar, für dessen Überwindung selbst nach den Bemühungen der letzten Jahre keine systematischen Grundlagen geschaffen werden konnten. Auch hierin zeigt sich, daß die Schweizer Bankiers nur die Chiffre für eine grundsätzliche Problematik sind.
Doch geht es nicht nur um Gold- oder Kunstraub, um die Haltung gegenüber den nationalsozialistischen Verbrechen also. Bereits die Schweizer Debatte war durch ein eher nebensächlich erscheinendes Thema ausgelöst worden: durch die sogenannten nachrichtenlosen Konten. Damit sind die Konten von Personen gemeint, auf denen es über einen längeren Zeitraum keine Bewegung gegeben hat und über deren Inhaber der Bank keine aktuell gültigen Informationen vorliegen. Natürlich fielen hierunter viele von Juden eingerichtete Konten, die später Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen wurden. Weil schweizerische Banken Anfragen von deren Nachfahren mit bürokratischen Schikanen abblockten und auch die Intervention von Edgar Bronfman, dem Vorsitzenden der World Jewish Restitution Organization (WJRO), arrogant ins Leere laufen ließen, kam es zur Kontroverse. Nur vordergründig ging es hierbei allerdings um Vermögensfragen. Letztlich wird an dieser Kontroverse das Verhalten gegenüber den Opfern der nationalsozialistischen Verbrechen nach 1945 deutlich: Es stand nicht die Frage der Rückerstattung und Entschädigung nach den gegebenen Möglichkeiten im Vordergrund, sondern das hartnäckige Festhalten an den durch die nationalsozialistische Menschenvernichtung ermöglichten Vermögensvorteilen. Die verweigerte Rückerstattung von Vermögenswerten wird so zum Spiegelbild der vorenthaltenen Entschädigung für die Verfolgung.
Auch in dieser Hinsicht wurde die Schweiz, sicher nicht zuletzt durch eigenes Verschulden, zum (vordergründigen) Symbol. Denn ursprünglich war die erneute Debatte durch die Änderung der Machtverhältnisse in Osteuropa ausgelöst worden. Speziell jüdische Organisationen forderten die Rückübertragung jüdischen Gemeindebesitzes. Sie erhielten dabei die Unterstützung der US-Regierung. Daneben wurden Rückerstattungsfragen aktuell, die sich aus dem Verfall der Sowjetunion ergaben. Waren diese Bemühungen noch weitgehend von Verhandlungsroutine geprägt, so spitzte sich mit der schweizerischen Verstrickung die Auseinandersetzung in einem Ausmaß zu, daß der bisherige Themenrahmen gesprengt wurde. Selbst die westlichen Alliierten gerieten u. a. wegen des Transfers von “Opfergold” an geschädigte europäische Notenbanken und wegen ihrer Nachgiebigkeit gegenüber den neutralen Staaten bei der Rückerstattung von übernommenem NS-Raubgold in die Kritik.
Im Land der Täter fühlte man sich von diesen Entwicklungen zunächst nicht betroffen, herrscht doch hier die Auffassung vor, alles bestens geregelt zu haben. Doch zunächst über die Sammelklagen gegen europäische Versicherungen, zu denen auch die Allianz gehörte, dann über den Nachweis, daß vor allem die Deutsche Bank und die Dresdner Bank in großem Umfang mit Raubgold gehandelt hatten, wurde diese Haltung erschüttert. Der internationale politische Druck und eingereichte Sammelklagen in den USA ließen zudem den Versuch scheitern, die Entschädigung von Zwangarbeiterinnen und Zwangsarbeitern weiterhin zu verweigern.
Dieses Verhalten gegenüber den NS-Verfolgten nach 1945 zeigt ihre Entwürdigung als »gesellschaftliche Manövriermasse«, deren Rechte nach 1945 dem »Wiederaufbau« der Tätergesellschaft und den strategischen Interessen des »Kalten Kriegs« untergeordnet wurden. Daß die politischen und moralischen Belastungen, die sich hieraus ergeben, in dem »Kreuzzug für Gerechtigkeit«, den insbesondere die USA bis zum Jahrhundertende führen wollen und dessen Ausdruck die Konferenzen in London 1997 und in Washington 1998 sind, überwunden werden können, ist zu bezweifeln.
Es kommt nicht überraschend, daß die aktuelle Debatte über das Verhalten gegenüber den NS-Opfern auch die Diskussion über ein Thema verallgemeinert und intensiviert hat, über das bisher nur in wenigen Ländern gestritten wurde. In Frankreich etwa, wo spätestens seit dem Prozeß gegen Klaus Barbie in den 80er Jahren und den Klarsfeld-Enthüllungen über die Beteiligung französischer Behörden an der Deportation französischer Juden über Widerstand und Kollaboration Kontroversen ausgetragen werden. In Polen, wo der »Widerstandsmythos« zum Thema geworden ist, oder in den Niederlanden, Schweden oder Spanien, wo sowohl über die Haltung in der Zeit des Kriegs als auch in der Nachkriegszeit debattiert wird.
Die Schweiz ist auch in dieser Hinsicht ein Konzentrationspunkt der aktuellen Tendenzen. Denn schon lange schwelte dort die Auseinandersetzung etwa über die Flüchtlingspolitik während der Nazi-Zeit. Sie spitzte sich durch den Nachweis zu, daß eidgenössische Behörden darauf drangen, deutsche Ämter sollten Juden durch den J-Stempel im Paß von den übrigen Grenzgängern absondern. Die Kontroverse über Zusammenarbeit und Kollaboration hat dann an den Kern schweizerischen Selbstverständnisses gerührt: an die Neutralität. Die Raubgold-Debatte und im erweiterten Sinn die Debatte über Rückerstattung und Entschädigung ist deshalb ein zentraler Anstoß für die internationale Reflexion über das gesellschaftliche Verhalten in der Zeit der NS-Diktatur und der Nachkriegszeit. Es geht letztlich um die Auseinandersetzung mit den Rechtfertigungslegenden, die in der Zeit des Kalten Kriegs geschaffen wurden, oder – so ein gängiger Begriff – um die »Krise der Nachkriegsmythen«.
Auch Deutschland kann sich mittlerweile dieser Auseinandersetzung nicht ganz entziehen. Banken und Konzerne, die sich über Jahrzehnte dagegen sträubten, sehen sich mittlerweile veranlaßt, ihre Firmengeschichte aufarbeiten zu lassen. Zu einer Ikone des deutschen Wirtschaftslebens wie Hermann Josef Abs, dessen Kritiker sich bisher mit ihren Äußerungen beinahe selbstverständlich ins gesellschaftliche Abseits beförderten, geht man vorsichtig auf Distanz. Doch trotz der internationalen Zurechtweisung hinsichtlich der Verweigerungshaltung in Fragen Rückerstattung und Entschädigung gibt es kaum Bereitschaft, den Ursachen für dieses Versagen nachzugehen. In der Regel wird es nicht einmal so empfunden. So gibt es angesichts dutzender Untersuchungskommissionen weltweit in Deutschland keine vergleichbare Einrichtung. Die einzige umfassende Darstellung zur Entschädigungs- und Rückerstattungsgesetzgebung ist immer noch die regierungsoffizielle. Während international Archive geöffnet werden, verwalten hier die Täter und ihre Nachfolger die Materialien, die ihre Taten dokumentieren.
Einen anderen Weg haben auch in dieser Hinsicht die USA eingeschlagen. Parallel zu ihrem »Kreuzzug für Gerechtigkeit« fordert die US-Regierung »Anstrengungen, um die Wahrheit an den Tag zu bringen«. Im offiziellen »Eizenstat-Bericht« räumt sie eigene Fehler und Versäumnisse in der Zeit des Kalten Kriegs ein. Zum Abschluß der Washingtoner Konferenz setzte sie die Öffnung von Archiven auf die Tagesordnung und engagierte sich für ein Programm zur Erforschung des Holocausts sowie der didaktischen Vermittlung ihrer Ergebnisse. Doch bleibt auch hier zunächst abzuwarten, in welchem Ausmaß widersprüchliche Tendenzen in der US-Gesellschaft tatsächlich offen zur Diskussion gestellt werden. Eines kann allerdings schon jetzt festgehalten werden: Diese ersten Anfänge der Reflexion von Ideologie und Praxis der Zeit nach dem Nationalsozialismus setzen in einem Augenblick ein, in dem längst eine neue Weltordnung etabliert ist und die Rechtfertigung aktueller politischer Entscheidungen der alten Ideologie nicht mehr bedarf.
Die in diesem Band zusammengefaßten Texte sind zum großen Teil im Verlauf der Debatte geschrieben worden. Sie umfassen Aufsätze, Artikel, Kommentare, Rezensionen und Vorträge. Im Kern gehören sie zum Genre der politischen Publizistik. Ihre Entstehung im Verlauf der gesellschaftlichen Auseinandersetzung eröffnet die Möglichkeit, deren Fragestellungen und Verlauf in chronologischer Abfolge nachzuvollziehen und so eine Einführung in diese Thematik zu bekommen. Dabei darf allerdings nicht die analytische Stringenz einer Monographie erwartet werden. Eher handelt es sich um einen kaleidoskopischen Zugang. Bedauerlicherweise lassen sich einige Wiederholungen und Überschneidungen nicht vermeiden, da sonst der Argumentationszusammenhang der einzelnen Veröffentlichungen zu sehr Schaden genommen hätte. Die Texte sind in der Regel geringfügig überarbeitet.
Es sei auch darauf hingewiesen, daß der jeweilige Stand der Darstellung nicht immer der aktuellen parlamentarischen Beschlußlage entspricht. Dies gilt in erster Linie für die Texte zur Entschädigungspolitik. Dabei handelt es sich jedoch mit einer Ausnahme nur um Detailfragen. Nicht erwähnt worden ist das 1998 beschlossene »Gesetz zur Aufhebung nationalsozialisischer Unrechtsurteile«, mit dem unter anderem die Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte nach langem öffentlichen Druck aufgehoben wurden. Nichts hat sich allerdings daran geändert, daß die betroffenen Frauen wie alle anderen »vergessenen Opfer« weiterhin nicht nach dem Standard des Bundesentschädigungsgesetzes entschädigt werden, sondern trotz dieser Jahrzehnte andauernden Diskrimierung weiterhin finanziell und hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Versorgung benachteiligt sind. Ein interessantes Detail ist zudem, daß Homosexuelle, die bekanntlich bis 1968 nach dem Paragraphen 175 in der Nazi-Fassung verfolgt wurden und deren Antrag auf Rehabilitierung deshalb auch bundesdeutsche Gerichte ablehnten, nach diesem neuen Gesetz weiterhin diskriminiert bleiben. Dies ist eine indirekte Form der Aufrechterhaltung nazistischer Rechtsprechung. Ähnliches gilt für die Opfer der NS-Militärjustiz, speziell für diejenigen, die sich dem Vernichtungskrieg entzogen haben, für die Deserteure. Denn auch die Urteile gegen sie wurden nicht generell aufgehoben, sondern sie müssen sich weiterhin einer Einzelfallprüfung unterziehen. Dies war ein Sieg von CDU und CSU, die auf diese Weise den »alten Kameraden« ihre Referenz erwiesen. Die rot-grüne Bundesregierung hingegen versprach Nachbesserung. Der 8. Mai 1999 wurde als symbolisches Datum hierfür in Aussicht gestellt. Es ist in einer Zeit verstrichen, in der auf dem Balkan der Nato-Krieg gegen Jugoslawien geführt wird. Aktualisierung bedeutet deshalb nicht unbedingt das Nachtragen von Verbesserungen, sondern oft die Bestätigung von Kontinuitäten.
Die Textfolge setzt mit der »Schweizer Malaise«, also dem Ausgangspunkt der Raubgold-Diskussion, ein. Mit der »Londoner Konferenz« wird dann die internationale Dimension des Themas angesprochen, um anschließend seine »Rückkehr« nach Deutschland unter dem Aspekt der Restitution zu thematisieren. Danach folgt eine knappe Darstellung deutscher Reparations-, Restitutions- und Entschädigungspolitik. Sie bildet den Einstieg in einen Exkurs zur Entschädigungspolitik. Mit »Hamburg vorn?« wird ein Einblick in die ersten Hilfs- und Entschädigungsmaßnahmen direkt nach dem Krieg gegeben, die noch lokal und regional geprägt waren. »Ein Krankenhaus für Israel« skiz-ziert die Kritik an der Entschädigungsgesetzgebung in den 50er Jahren, wie sie in den 80ern formuliert wurde, und versucht eine erste Einordnung dieser Debatte. »Normalitätsversicherung« setzt sich an einigen Beispielen mit der Politik der Bundesregierung in der neuen »Entschädigungsrunde« nach dem Zwei+Vier-Vertrag auseinander. Hauptetappen der Entschädigungspolitik sind damit also umrissen. Zwei Beiträge zur über Jahrzehnte nicht erfolgten Entschädigung der NS-Militärjustiz-Opfer sollen im Unterschied zum historischen Überblick beispielhaft die Gründe benennen, die zur andauernden Diskrimierung dieser Verfolgtengruppen führten. Danach wird mit »Betr.: ›Wiedergutmachung‹« der Themenfaden der aktuellen Diskussion wieder aufgenommen. Sie umfaßt jetzt jedoch vor allem wegen der Zwangsarbeit-Debatte sowohl Restitutions- wie Entschädigungspolitik und wird bis zur Bereitschaftserklärung deutscher Banken und Konzerne geführt, einen Entschädigungsfonds einzurichten. Die abschließende »Kleine Geschichte der ›Wiedergutmachung‹« benennt im historischen Rückblick ausschlaggebende Momente deutschen Versagens, die selbst die aktuelle Diskussion noch prägen. Die angefügten Dokumente sollen einen ergänzenden und vertiefenden Zugang zum Thema ermöglichen.
Die Rezensionen über die »Schweizer Debatte« vertiefen zunächst die Erörterung der Rolle eidgenössischer Banken beim Handel mit NS-Raubgold durch die Vorstellung von aktueller Literatur (1997–98), um dann in einem zweiten Schritt auf die gesellschaftlichen Reaktionen in der Alpenrepublik einzugehen. Jan Oltmanns stellt am Beispiel neuer Regionalstudien zur »Arisierung« (Hamburg und Göttingen) den Zusammenhang von Antisemitismus und Raubpolitik her. Nationalsozialistische Raubpolitik wird anschließend auch unter dem Aspekt des systematischen Raubs von Kunst und anderem Kulturgut umrissen. Damit soll nicht zuletzt exemplarisch auf die deutschen Verbrechen als historischen Ausgangspunkt für die aktuelle Rückerstattungsdiskussion hingewiesen werden.
Auswahlbibliogaphie, internationale Übersicht über staatliche Untersuchungskommissionen sowie deren Berichte, Chronologie und Personenregister runden den Blick auf die Gesamtdiskussion ab.
Der Aufsatz über die »Schweizer Malaise« wurde unter Mitarbeit von Helga Ring geschrieben, die über die Rolle Spaniens recherchiert hat. Dank sei zudem ausgesprochen an Lars Reissmann, ohne dessen freundliche Hilfe das Textkonvolut dem PC-Dschungel unterschiedlicher Formatierungen nicht entrissen worden wäre, und den Redaktionen von Blätter für deutsche und internationale Politik, Konkret und Mittelweg 36, die den Nachdruck der Texte gestatteten.
Die Herausgeber, Mai 1999
Rolf Surmann, Dieter Schröder
Betr.: »Wiedergutmachung«
Konzerne, Banken und die Entschädigung der NS-Opfer
»Wir tragen die gemeinsame Verantwortung, am Ende dieses Jahrhunderts keine Anstrengung zur Durchsetzung der Wahrheit und Ausübung der Gerechtigkeit gescheut zu haben.« Diese Aufgabe umriß Stuart Eizenstat, Vertreter der US-Regierung bei den internationalen Raubgoldverhandlungen, auf einem Treffen im März dieses Jahres. Zur Präzisierung seiner Vorstellung zählte er sieben Punkte auf, darunter die Verpflichtung aller Nationen, aufrichtig und vollständig ihre Vergangenheit zu überprüfen. Dabei betonte er die Bedeutung etlicher Untersuchungskommissionen weltweit, die sich zunächst mit NS-Raubgold auseinandersetzten, mittlerweile aber auch Kunstraub und andere Vermögensfragen untersuchen.
Die Arbeit der Kommissionen schiebt notwendiges Handeln nicht auf, sondern unterstützt und ergänzt es. So findet Ende November 1998 in Wa-shington ein Nachfolgetreffen zur Londoner Raubgoldkonferenz vom Dezember 1997 statt, bei dem vor allem die Geschäftspolitik der Versicherungen und die Restitution von geraubtem Kulturgut eine Rolle spielen werden. Die Diskussion über die schweizerische Verwicklung in Raubgoldgeschäfte mit Deutschland hat sich damit am Ende dieses Jahrhunderts zu einer nicht erwarteten weltweiten Debatte erweitert, die durch immer neue Facetten überrascht: sei es Schmuck oder seien es Aktien, jüdisches Gemeindeeigentum oder Versicherungspolicen. Sie hat nicht nur ehrbare schweizerische Bankiers zu Raubgoldhändlern gestempelt, sondern auch ans Tageslicht gebracht, wie bedenkenlos die USA und Britannien die Entschädigung von NS-Opfern ihren weltpolitischen Interessen unterordneten. Ein Beispiel ist die Verwendung von »Opfergold« zur Entschädigung europäischer Notenbanken. »Zweite Enteignung« wurde von jüdischer Seite diese Politik im »Kalten Krieg« genannt.
In Washington wird von Museen wie dem Louvre zu hören sein, in denen nicht-rückerstattete Raubkunst hängt, und von europäischen Kunsthandlungen, die mit geraubten Gemälden einen hervorragenden Schnitt gemacht haben. Diese Verstrickungen deuten auf die riesige Dimension der NS-Raubpolitik hin. Vor allem aber werfen sie ein Schlaglicht auf die unzureichende Entschädigung für dieses Unrecht nach 1945. Und Deutschland? Da mag, wer will, eine kleine diplomatische Meisterleistung vermelden. Gemeint ist nicht, daß es der alten Regierung gelungen ist, die Bundesrepublik so lange Zeit aus der weltweiten Debatte herauszuhalten. Gemeint ist, daß sie es geschafft hat, die Frage, warum Deutschland nicht im Zentrum dieser Auseinandersetzung steht, nicht aufkommen zu lassen. Denn gemessen an deutscher Verantwortung wie auch an den Nachkriegsabkommen wäre genau das zu erwarten gewesen.
Selektives Almosensystem
Historischer Anknüpfungspunkt ist die Londoner Schuldenkonferenz im Jahr 1953, auf der die internationalen Kreditschulden der Bundesrepublik, aber auch die Reparationszahlungen für den Zweiten Weltkrieg verhandelt wurden. Dem deutschen Verhandlungsführer Hermann Josef Abs (»mein größter Coup«) gelang es mit Rückendeckung der USA und Britannien, die Entscheidung über Reparationen bis zum Abschluß eines Friedensvertrags zu verschieben. Diese reparationspolitische Schonung des westdeutschen Frontstaates hatte insofern Konsequenzen für Entschädigungszahlungen, als Ansprüche von NS-Opfern mit Wohnsitz im Ausland unter diesen Vorbehalt fielen. Die Ergebnisse waren entsprechend. 90 Prozent der Entschädigungszahlungen wurden trotz der diskriminierenden Konzeption des Bundesentschädigungsgesetzes an deutsche oder an NS-Opfer aus dem »deutschen Kulturkreis« geleistet. Die restlichen zehn Prozent gingen an die übrigen. Das waren zirka 90 Prozent aller NS-Verfolgten.
Heute gibt es zwar immer noch keinen Friedensvertrag, aber das Zwei-Plus-Vier-Abkommen wird als Äquivalent gewertet. Warum wurde es also nicht zum Anlaß für eine abschließende Entschädigungsrunde, die sich der entschädigungspolitischen »Lücke« gerade angesichts eines prosperierenden Deutschlands und des Elends vieler Opfer in Osteuropa stellt? Ein Grund hierfür mag darin liegen, daß die Entschädigungspolitik der Bundesrepublik zwar immer prinzipiell abwehrend war, auf (außenpolitischen) Druck hin aber im Einzelfall auch flexibel reagiert wurde. So leistete die Adenauer-Regierung nach Intervention von acht Staaten eine Pauschalzahlung für westeuropäische NS-Opfer. Das war zwar nur ein Almosen, aber die Zahlung erfolgte direkt im Anschluß an das Londoner Schuldenabkommen. Ein weiterer Grund mag sein, daß im Zusammenhang mit den Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen lediglich von »humanitären Ausgleichszahlungen« gesprochen, der Begriff Entschädigung jedoch vermieden wurde. So erklären sich die seinerzeit viel diskutierte Rentenvereinbarung für osteuropäische Juden in Israel, die neu eingerichteten Stiftungen in Rußland, Weißrußland und Ukraine wie auch das Abkommen mit Tschechien. Alle diese Verträge haben zwei Gemeinsamkeiten: Sie sind hart ausgehandelt worden und unterlaufen eine systematische Entschädigungsregelung. Offen werden sie, wie das Beispiel Tschechien zeigt, auch mit der Durchsetzung deutscher Interessen verknüpft.
Die Konsequenz ist, daß ein – grundsätzlich selektives – Almosensystem geschaffen wurde, während die Ansprüche der Täter im weitesten Sinn durchweg garantiert sind, wie die Rentenzahlungen für Angehörige der Waffen-SS in den baltischen Staaten zeigen. Um diese Diskrepanz zu verschleiern, wird von offizieller Seite auf angeblich hohe Entschädigungszahlungen hingewiesen. Ein solcher Rechtfertigungsversuch wird allerdings zu einer Dokumentation der Sorge für die Täter, sobald die für sie aufgewendeten Summen als Vergleich herangezogen werden. Viele NS-Opfer hingegen sind bis an ihr Lebensende gezwungen, für ihre elementaren Rechte zu kämpfen.
Der deutsche Ansatz, die aktuelle Diskussion zu ignorieren, kann jetzt nicht mehr durchgehalten werden. Bereits Stuart Eizenstat hatte in seiner Rede unter Punkt sieben gefordert, den osteuropäischen Opfern in besonderem Maße Aufmerksamkeit und Mitgefühl entgegenzubringen. Dabei verlangte er von der Bundesregierung eine »direkte Entschädigung, bevor es zu spät ist«. Mit dieser Aufforderung seitens der US-Regierung war der noch auf der Londoner Raubgold-Konferenz unternommene deutsche Versuch, sich als unbeteiligt zu gerieren, gescheitert. Jetzt haben 45 Kongreßabgeordnete den designierten Bundeskanzler Schröder in einem Offenen Brief aufgefordert, die bisherige restriktive Entschädigungspraxis aufzugeben. Mit diesem Schreiben, von der New York Times veröffentlicht, ist das Thema vor großem Publikum in die internationale Debatte eingeführt worden.
Auf der juristischen Ebene sind deutsche Banken und Konzerne unter Druck geraten. Zunächst war gegen die Allianz zusammen mit anderen europäischen Versicherungen in den USA eine Sammelklage eingereicht worden, weil sie Versicherungssummen nicht an die Nachkommen ermordeter Juden ausgezahlt hatten. Dann wurden nicht nur die »Arisierungsgeschäfte« der Banken publik, sondern auch ihre wichtige Rolle im Raubgold-Handel. Speziell der Deutschen und der Dresdner Bank konnte die Vermarktung von »Opfergold«, bis dahin den Schweizer Banken angelastet, nachgewiesen werden. Die Degussa stellte man in ihrer Funktion als zentrale Schmelzanstalt für KZ-Gold bloß. Im Gefolge nahm auch die breite Öffentlichkeit die Teilhaberschaft dieses Konzerns an der Degesch und damit seine Verantwortung für die Zyklon-B-Produktion wahr. Mit der Sammelklage gegen deutsche Konzerne wegen der Ausbeutung von Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen wurde dann ein zentrales Defizit der Nachkriegspolitik thematisiert. Der deutsche Versuch, sich weiteren Forderungen der NS-Opfer zu entziehen, war damit auch in Kernbereichen mißglückt.
Wahrheit durchsetzen?
Es ist deshalb trotz einiger Ausweichmanöver gar nicht die Frage, ob weitere Leistungen erbracht werden müssen. Denn spätestens das »Globalabkommen«, auf das sich Schweizer Privatbanken hatten einlassen müssen, war ein Signal für alle Profiteure der Menschenvernutzung und Menschenvernichtung, daß sie nicht mit den üblichen Tricks entkommen würden. Offen ist nur das Wie.
Das betrifft zunächst die Höhe und die Form der Zahlungen. Überrascht, so kurz vor dem Ziel doch noch gestellt zu werden, verharrten die Herren der Finanz- und Wirtschaftszentralen zunächst in Ablehnung. So ließen sich die Dresdner und die Deutsche Bank durch beauftragte Gutachter bestätigen, von der Herkunft des Goldes nichts gewußt zu haben. Sie nahmen damit die ursprüngliche Verteidigungshaltung schweizerischer Bankiers ein, die behaupteten, »in gutem Glauben« gehandelt zu haben. Die etwas Weitsichtigeren kamen, wie der VW-Konzern, jedoch schnell mit dem Angebot eines »humanitären Fonds« heraus. Angesichts der Unvermeidbarkeit von Zahlungen schufen sie damit eine kostengünstige Auffangposition. Der Bund Deutscher Industrie (BDI) brachte die Vorstellung eines allgemeinen Fonds der Wirtschaft in die Debatte, um auf diese Weise auch die Unflexiblen einzubinden.
Alle diese Vorschläge haben die prinzipielle Schwäche, daß sie die Entscheidung den Sachwaltern der Täter überlassen. Gerade konzernspezifische Fonds würden die bisherige Almosenpolitik fortsetzen. Es gibt jedoch keinen plausiblen Grund, warum Entschädigungszahlungen nicht an den durch Zwangsarbeit erzielten Profiten ausgerichtet und selbstverständlich auch von den Profiteuren geleistet werden sollen. Eine solche Regelung durchzusetzen, ist Aufgabe der Politik.
Mit dieser Debatte, die eine letzte Chance bietet, stellt sich grundsätzlich die Frage, ob es in diesem Land die Bereitschaft gibt, Entschädigungspolitik vom Ruch des Almosenverteilens zu befreien. Seit den 80er Jahren ist die Forderung erhoben worden, die noch lebenden »vergessenen Opfer« so zu entschädigen, daß sie einen Lebensabend in Würde und ohne materielle Not verbringen können. Dieses Ziel ist nicht erreicht worden. Für sie wurde nicht einmal das Niveau des Bundesentschädigunggesetzes durchgesetzt. Diejenigen, die anerkannt wurden, erhielten in der Regel lediglich kleine Pauschalabfindungen, obendrein in unterschiedlicher Höhe. Ihre Behandlung ähnelt deshalb dem Verhalten gegenüber den NS-Opfern im Ausland. Diese Lage ist von den Bundestagsfraktionen der SPD und der Grünen durchaus erkannt worden. Beide haben deshalb in der letzten Legislaturperiode Anträge auf Einrichtung einer Bundesstiftung gestellt, die ein Mindestmaß an sozialer Absicherung schaffen soll. Kam die jetzige Entschädigungsrunde zwar wie gewohnt auf Druck des Auslands zustande, so sollte die künftige Bundesregierung gerade deswegen über die Souveränität verfügen, die alte Forderung einer angemessenen Entschädigung für alle Opfergruppen endlich einzulösen.
Doch Stuart Eizenstat hat nicht nur Gerechtigkeit eingefordert, sondern auch von der Durchsetzung der Wahrheit gesprochen. Ohne Zweifel widerlegen allein die politischen Entscheidungen Legitimationslegenden und Rechtfertigungslügen. Denn zahlen zum Beispiel die Konzerne für die von ihnen vernutzte Zwangsarbeit, dann wird das Entlastungsdogma der deutschen Wirtschaftselite aufgehoben, allein die SS sei für die Zwangsarbeit verantwortlich und deshalb habe der Staat zu haften.
Die Deutsche Bank mußte schon nacharbeiten lassen. Eine um zwei Forscher vergrößerte Historikerkommission, die bereits 1995 die Geschichte der Bank vorgelegt hatte, veröffentlichte jetzt eine Ergänzungsarbeit, weil in dem ursprünglichen tausendseitigen Werk der Handel mit Raubgold übersehen worden war. Im Nachtrag wurde auch eingeräumt, daß Vorstandssprecher Abs aller Wahrscheinlichkeit nach über die Herkunft des Goldes informiert war. Die Zeit meldete daraufhin: »Deutschland hat sich von seinem Chefbankier ein falsches Bild gemacht.« Andere Forscher waren schon vor zwanzig Jahren dieser Meinung.
Nicht nur in der Schweiz, in vielen europäischen Staaten findet seit langem unter dem Stichwort »Krise der nationalen Nachkriegsmythen« eine Auseinandersetzung mit der Nachkriegspolitik statt. Deutschland hat allerdings bisher nicht einmal den internationalen Untersuchungsstandard der Raubgold-Diskussion erreicht. In einer Zeit, in der hier abermals eine angebliche »Auschwitz-Fixierung« (H. A. Winkler) moniert wird, sind die Voraussetzungen hierfür auch nicht gut. Alle relevanten Archive zu öffnen und mit den notwendigen Rechten ausgestattete Untersuchungskommissionen einzurichten, wäre aber nicht nur ein erster Schritt, um dem Streben nach Wahrheit zu entsprechen. Es wäre auch eine elementare Voraussetzung, daß die Deutschen begreifen, wozu ihre Geschichte sie zwingt.
Die Herausgeber:
Rolf Surmann, Dr. Phil., Historiker und Publizist, Mitarbeiter der Forschungsstelle Nationalsozialismus und Nachkriegsordnung; zahlreiche Veröffentlichungen zum Thema Entschädigung und Antifaschismus u.a. in Blätter für deutsche und internationale Politik, Mittelweg 36, konkret.
Dieter Schröder, Politikwissenschaftler und Historiker, Mitarbeiter des Hamburger Instituts für Sozialforschung und der Forschungsstelle Nationalsozialismus und Nachkriegsordnung; Veröffentlichungen zur NS-Raubpolitik in Blätter für deutsche und internat. Politik und Mittelweg 36.
alle Bücher der:
reihe antifaschistischer texte Zur (Nicht-) Entschädigungsdebatte siehe auch:
gruppe offene rechnung – THE FINAL INSULT Das Diktat gegen die Überlebenden. Deutsche Erinnerungsabwehr und Nichtentschädigung der NS-Sklavenarbeit